Ab wann gilt ein Job als Teilzeit?
Wenn Sie über einen Wechsel in die Teilzeitbeschäftigung nachdenken oder eine solche neu aufnehmen wollen, stellt sich für Sie die Frage, ab wann überhaupt zwischen Teilzeit und Vollzeit unterschieden wird. Eine einheitliche Stundenzahl gibt es diesbezüglich nicht. Stattdessen gilt gemäß §2 Teilzeit- und Befristungsgesetz die Regelung: Teilzeitbeschäftigt ist jeder, der regelmäßig weniger Stunden pro Woche arbeitet als vergleichbare Arbeitnehmer.
Da die meisten Assistentinnen 40 Stunden pro Woche arbeiten, gilt also schon eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden als Teilzeit. Gilt in Ihrer Branche laut Tarifvertrag hingegen eine Regelarbeitszeit von 35 Stunden pro Woche für eine Vollzeitbeschäftigung, sind Sie erst ab 34 oder weniger Stunden pro Woche in Teilzeit angestellt. Aus diesem Grund werden individuelle Regelungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen, wenn ein Teilzeitwunsch besteht – schließlich kann das Arbeitsmodell von wenigen Stunden pro Woche reichen bis hin zu fast einer Vollzeitstelle.
Welche Teilzeitmodelle gibt es?
Auf der Suche nach einer Teilzeitbeschäftigung oder im Rahmen der Verhandlungen mit Ihrem Chef kommen verschiedene Modelle infrage. Welche davon in Ihrem Fall zur Verfügung sehen, hängt vom Arbeitgeber ab. Prinzipiell wird zwischen folgenden Teilzeitmodellen unterschieden:
- Klassische Teilzeit: GleichmäßigeReduktion der täglichen Arbeitsstunden um einen gewissen Zeitraum. Dadurch entsteht ein geregelter Arbeitsalltag, gleichzeitig haben Sie mehr Freizeit zur Verfügung. Gerne wird hier zum Beispiel die Halbtagsarbeit gewählt.
- Variable Teilzeit: Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit um eine gewisse Stundenanzahl, jedoch mit flexibler Zeiteinteilung. Sie arbeiten zum Beispiel nur an vereinzelten Wochentagen oder an einigen Tagen voll und an anderen stundenweise.
- Saisonale Teilzeit: In einigen Branchen ist die saisonale Teilzeitarbeit sinnvoll, wenn sie stark vom Saisongeschäft geprägt sind (Weihnachten, Sommerferien, etc.). Sie arbeiten also in einigen Jahreszeiten mehr, um Überstunden aufzubauen und dadurch zu anderen Jahreszeiten weniger zu arbeiten.
- Jobsharing: Aufteilung eines Jobs unter zwei oder mehr Mitarbeitern, sodass diese gemeinsam eine Vollzeitstelle erfüllen. Wie viel dabei die einzelnen Mitarbeiter jeweils übernehmen, kann individuell vereinbart werden.
- Vollzeitnahe Teilzeit: Bei Teilzeitstellen über 30 Wochenstunden ist von der vollzeitnahen Teilzeit die Sprache. Dadurch können Sie auch anspruchsvolle Tätigkeiten übernehmen, profitieren aber trotzdem durch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zeitlich kann dieses Teilzeitmodell ebenfalls individuell gestaltet werden.
- Langzeitkonto: Ein Sondermodell der Teilzeitarbeit ist das Langzeitkonto. Auf diesem können Sie Überstunden sammeln, um irgendwann eine längere Auszeit wie ein Sabbatical zu nehmen oder früher in den Ruhestand zu gehen. Sie erhalten dafür in beiden Phasen dieselbe Bezahlung, die sich an einer Teilzeitstelle ausrichtet.
Neben diesen etablierten Teilzeitmodellen entstehen derzeit auch immer mehr flexible Arbeitsmodelle, die Ihnen ebenfalls mehr Freiheiten bei der Arbeitszeitgestaltung bieten. Sie können vielleicht die Arbeitszeiten mit dem Team abstimmen, da nur eine vorgegebene Anzahl an Mitarbeitern im Büro sein muss. Oder Sie können ganz aus dem Homeoffice arbeiten, wobei keine Zeiterfassung stattfinden, sondern gewisse Aufgaben erledigt werden müssen. Die Teilzeit hat also viele Gesichter und daher können Sie mit dem Arbeitgeber individuelle Regelungen im Arbeitsvertrag festhalten – je nachdem, welche zu Ihrer individuellen Situation am besten passen.
Haben Sie einen Anspruch auf Teilzeit?
Sofern Sie sich in einem bestehenden Arbeitsverhältnis befinden, stellen Sie sich vielleicht die Frage, ob Sie ein Recht auf die Teilzeitarbeit haben. Die Antwort lautet: Ja, aber nur unter gewissen Voraussetzungen:
- Das Unternehmen muss mehr als 15 Mitarbeiter zählen.
- Sie müssen länger als sechs Monate im Unternehmen tätig sein.
- Der Teilzeitwunsch muss mindestens drei Monate im Voraus angekündigt werden.
- Sie haben Ihre Arbeitszeit nicht bereits in den vergangenen zwei Jahren verringert (Zwei-Jahres-Frist).
Unter diesen Voraussetzungen darf der Arbeitgeber Ihren Antrag nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Ein Thema, das die Arbeitsgerichte streng handhaben. Ihre Chancen auf die Teilzeitarbeit stehen daher gut. Vor allem in Assistenzjobs ist sie gang und gäbe.
Welche Konsequenzen hat die Arbeitszeitreduzierung?
Bevor Sie sich für die Teilzeitarbeit entscheiden, müssen Ihnen aber die Konsequenzen bewusst sein. Die Reduktion der Arbeitszeit bedeutet auch die Reduktion des Einkommens. Das kann sich auf Ihre Steuern und Versicherungen auswirken. Zudem stehen Ihnen nur noch anteilig Urlaubstage zu und auch Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld erhalten Sie nur anteilig entsprechend Ihrer Arbeitszeit. Arbeitsrechtlich ändert sich hingegen nichts, sprich für Sie gelten dieselben Regelungen bezüglich Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Bezahlung (anteilig) wie für Vollzeitbeschäftigte auch.
Was gilt während und nach der Elternzeit?
Alle genannten Teilzeitmodelle kommen für Sie auch während oder nach der Elternzeit infrage. Wichtig ist jedoch, dass Sie den Teilzeitwunsch rechtzeitig ankündigen. Sieben Wochen gelten in diesem Fall als Frist, früher ist immer besser, schließlich kann eine Frühgeburt niemals ausgeschlossen werden. Es ist deshalb wichtig, den richtigen Zeitpunkt zu finden, um den Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft zu informieren und entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Sie können bereits während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, wenn gewünscht, allerdings nur zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche sowie für einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten. Zusätzlich gelten dieselben Bedingungen wie für die Teilzeitarbeit im Allgemeinen. Wie Sie diese Arbeitszeit gestalten, also vor Ort oder im Homeoffice, gleichmäßig oder auf einzelne Tage verteilt, mit oder ohne Zeiterfassung, obliegt wieder Ihren individuellen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber.
Nach der Elternzeit steigen Sie prinzipiell mit demselben Arbeitsmodell wie zuvor wieder in den Job ein. Möchten Sie jedoch fortan in Teilzeit arbeiten, müssen Sie rechtzeitig einen Antrag stellen und die neuen Regelungen schriftlich im Arbeitsvertrag festhalten.
Wie können Sie die Teilzeitarbeit beantragen?
Wann immer Sie die Arbeitszeit reduzieren möchten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Dafür gelten, wie bereits geschildert, abhängig von der individuellen Situation gewisse Fristen von drei Monaten oder sieben Wochen. Eine Begrüdnung für Ihren Wunsch müssen Sie hingegen nicht liefern. Stattdessen geben Sie konkret an, ab wann Sie die Wochenarbeitszeit reduzieren möchten, auf welche Stundenzahl und mit welcher gewünschten Aufteilung. Kann der Arbeitgeber keine nachvollziehbaren Gründe liefern, weshalb das nicht möglich ist, muss er diesen Antrag in der bestehenden Form akzeptieren. Eine Ablehnung muss hinggeen schriftlich und spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit eingehen. Dann lohnt sich zuerst ein Vieraugengespräch, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Nur, wenn Ihr Antrag trotzdem sowie ungerechtfertigt abgelehnt wird, empfiehlt sich der Gang zum Fachwanwalt für Arbeitsrecht.
Überblick: Welche Vor- und Nachteile bringt die Teilzeit?
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die Teilzeitarbeit für Sie zahlreiche Vorteile mit sich bringt, aber auch einige Nachteile. Selbiges gilt aus Sicht des Arbeitgebers. Im Überblick sehen diese wie folgt aus:
Vorteile für Arbeitnehmer
- Mehr Freizeit
- Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Trotzdem hohe Jobsicherheit und regelmäßiges Einkommen
- Mehr zeitliche Flexibilität
- Verbesserte Gesundheit durch geringere Arbeitsbelastung
- Mehr Möglichkeiten für außerbetriebliche Aktivitäten
Nachteile für Arbeitnehmer
- Reduzierung des Einkommens und eventueller Sonderleistungen
- Geringerer Urlaubsanspruch
- Schmälerung der Rentenansprüche
- Eventuelle Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
- Verringerter Anspruch auf Arbeitslosengeld
- Kein Recht auf Rückkehr in Vollzeitbeschäftigung
- Meist schlechtere Karriereperspektiven
Vorteile für Arbeitgeber
- Höhere Produktivität bei Teilzeitbeschäftigten
- Weniger Fehlzeiten
- Gesteigerte Motivation bei den Mitarbeitern
- Höhere Mitarbeiterloyalität und geringere -fluktuation
- Mehr Flexibilität beim Personaleinsatz
Nachteile für Arbeitgeber
- Höhere Kosten für Personal
- Größerer Zeitaufwand durch mehr (Teilzeit-) Angestellte, beispielsweise in der Buchhaltung
Im Regelfall amortisieren sich diese zusätzlichen Aufwendungen aus Arbeitgebersicht aber innerhalb des ersten Jahres. Abschließend kann daher gesagt werden, dass Sie mit großer Wahrscheinlichkeit in eine Teilzeitstelle wechseln können. Ob Sie das wollen und mit welchem Modell, müssen Sie jedoch selbst entscheiden.
FAQ: Teilzeitarbeit
Ab wann gilt Teilzeit?
Beträgt die Regelarbeitszeit in Ihrer Branche pro Woche 40 Stunden, gilt schon eine Stelle mit 39 Stunden pro Woche als Teilzeit. Aus diesem Grund werden individuelle Regelungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern getroffen. Ein Teilzeitvertrag kann beispielsweise 20 oder 25 Stunden pro Woche festlegen.
Wann habe ich Anspruch auf Teilzeit?
Das Recht einer Teilzeitarbeit ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. Zum einen muss das Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter zählen und zum anderen müssen Sie mehr als sechs Monate im Unternehmen tätig sein. Ist dies erfüllt, muss der Wunsch auf Teilzeit mind. drei Monate im Voraus angekündigt werden.
Welche Vorteile bietet Teilzeitarbeit?
Vorteile für Arbeitnehmer sind unter anderem mehr Freizeit, zeitliche Flexibilität und die bessere Vereinbarkeit von Job und Familie.
Vorteile für Arbeitgeber sind zum einen eine höhere Produktivität der Teilzeitbeschäftigten, zum anderen eine höhere Mitarbeiterloyalität bei den Mitarbeitern und mehr Flexibilität beim Personaeinsatz.