Gerade bei geschäftlicher Korrespondenz sind Fehler nicht nur unschön und wirken unprofessionell, sondern können auch schlimme Folgen nach sich ziehen. Rechtschreibung und damit auch die DIN 5008 ist in der professionellen Korrespondenz unheimlich wichtig, weswegen Sie die wichtigsten Regeln für die neue DIN 5008 unbedingt kennen sollten!
Was ist die DIN 5008?
Die DIN 5008 ist das wichtigste Regelwerk zur formalen Gestaltung schriftlicher Korrespondenz in Deutschland. Herausgeber der Richtlinie ist das Deutsche Institut für Normierung (kurz: DIN), das die Vorgaben im Normenausschuss für bereits seit über 70 Jahren regelmäßig auf den neuesten Stand bringt – und an Änderungen im Arbeitsablauf wie zum Beispiel die digitale Textverarbeitung anpasst.
Zuletzt wurde die DIN 5008 neu aufgesetzt, als 2020 unter anderem Vorgaben zur Erstellung von Protokollen und Präsentationen sowie allgemeine Hinweise um Thema Gendern hinzugefügt wurden.
Gut zu wissen: Einen gesetzlichen Zwang zur Anwendung der DIN 5008 gibt es entgegen der weit verbreiteten Annahme nicht. Dennoch bieten die einheitlichen Standards eine wichtige Orientierung, wenn es um die Lesbarkeit, Übersichtlichkeit und rechtssichere Gestaltung von Schriftstücken geht.
Für ein seriöses Auftreten ist es essenziell, die verschiedenen Regeln der DIN 5008 zu kennen und in der geschäftlichen Korrespondenz korrekt anzuwenden. So gehört der Inhalt der Norm besonders für Mitarbeitende im Sekretariat, aber auch für Beschäftigte in Behörden und Ämtern, in der Verwaltung oder in kaufmännischen Berufen zum Grundwissen. Und auch im privaten Schriftverkehr sowie für weitere offizielle Schreiben, zum Beispiel Bewerbungen, Lebensläufe oder Kündigungen, sind die Gestaltungsregeln der Norm relevant.
Was steht in der DIN 5008?
Die DIN 5008 beschäftigt sich hauptsächlich mit den formalen Regeln für die Gestaltung verschiedener Schriftstücke. Die wichtigsten Empfehlungen betreffen die Normung von Briefen, zum Beispiel für Bewerbungen oder geschäftlichen Anschreiben. Zudem regelt die DIN 5008 unter anderem die folgenden Elemente dieses Schriftverkehrs:
- Formatierung von Briefseiten nach DIN 5008 (z. B. Anlage der Seitenränder und Schriftgröße)
- Gestaltung des Briefkopfs mit Anschriften, Betreffzeile und Datum
- Schreibweise wichtiger Angaben wie Bankverbindungen, Geldbeträge, Telefonnummern oder Uhrzeit
- Gestaltung von Anreden und Grußformeln
Kurzum: Für die einheitliche und professionelle Kommunikation ist es unerlässlich, die Regeln der DIN 5008 zu kennen.
Warum ist die DIN 5008 notwendig?
Wer täglich mit geschäftlicher Korrespondenz zu tun hat, weiß: Besonders bei Briefen erleichtert eine übersichtliche Gestaltung den Arbeitsalltag enorm. Um sich in den verschiedenen Schriftstücken schnell und einfach zurechtzufinden, ist ein einheitlicher Standard erforderlich, an den sich alle Beteiligten halten.
Und genau deshalb ist die DIN 5008 so wichtig – denn sie gibt alle wichtigen Grundregeln vor, um sowohl bei der Erstellung als auch bei der Arbeit mit Briefen und anderen schriftlichen Dokumenten einen reibungslosen Ablauf im Tagesgeschäft zu ermöglichen.
Mit der zunehmenden Digitalisierung im Büro-Alltag erfüllt die DIN 5008 zudem einen weiteren Zweck: sie erleichtert die maschinelle Verarbeitung. Ob beim digitalen Erfassen von Rechnungen oder beim Auslesen der Adresse während des Postversands – die richtige Platzierung essenzieller Informationen ist auch hier das A und O, damit die Software ihren Dienst erfüllen kann. Die DIN 5008 erfüllt also eine wichtige Funktion in der täglichen Arbeit mit Schriftstücken aller Art.
Für wen ist die DIN 5008 relevant?
Die DIN 5008 beschäftigt sich mit allen Schriftstücken, die im Rahmen einer professionellen Geschäftskorrespondenz zum Tragen kommen. Ursprünglich für die Arbeit mit der Schreibmaschine konzipiert ist das Regelwerk seit der Überarbeitung 1996 heute auf die digitale Bild- und Textverarbeitung mit dem Computer ausgelegt. So enthält die DIN 5008 zum Beispiel Vorgaben für die Gestaltung folgender Elemente in der Bürokommunikation:
- Geschäftsbriefe und Rechnungen
- Tabellen und Abbildungen
- E-Mails
- digitale Präsentationen
- Protokolle und Mitschriften
Für alle diese Varianten der schriftlichen Korrespondenz finden sich in der Din 5008 einheitliche Gestaltungsregeln – von der Gestaltung des Adressfeldes mit Schriftgröße und Zeilen-Abstand über die korrekte Anrede, verschiedene Abkürzungen bis hin zur Grußformel und Din 5008-normgerechten Schreibweise der Telefonnummer im Fußbereich.
Achtung: Die DIN 5008 beschäftigt grundsätzlich nur mit den Formalia für Schriftstücke im deutschen Sprachraum. In der internationalen Kommunikation, zum Beispiel bei englischen Geschäftsbriefen, lassen sich diese Richtlinien zwar größtenteils übertragen – für ein professionelles Auftreten ist es jedoch ratsam, die jeweiligen Gepflogenheiten in der Ziel-Region noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Im Einklang mit dem stetigen Wandel der Geschäftskorrespondenz erfuhr dabei auch die DIN 5008 zahlreiche Änderungen: 2020 kamen beispielweise weitere Empfehlungen für die Darstellung von Formularen und Checklisten sowie das „Schreiben zu besonderen Anlässen“ hinzu – also zum Beispiel bei Anschreiben zur Kondolenz oder in Zeugnissen. Assistenzkräfte und Beschäftigte im Sekretariat sollten sich deshalb regelmäßig über diese neuen Gestaltungsregeln informieren, um alle Vorlagen sowie interne Richtlinien-Dokumente im Unternehmen auf dem neuesten Stand zu halten.
DIN 5008: Die Änderungen seit 2020 im Überblick
Seit März 2020 liegt eine neue Fassung der DIN 5008 vor, welche vor allem die Schreib- und Gestaltungsregelungen bei der Textverarbeitung aktualisieren soll. Statt ehemals 70 Seiten umfasst das Regelwerk nun ganze 126 Seiten, was nicht zuletzt an den vielen Anwendungsbeispielen und Mustern liegt, mit denen die Norm ergänzt wurde.
Die aktualisierte Fassung der DIN 5008 bietet mit ihren Änderungen nicht nur mehr Praxisnähe, sondern enthält auch Themen, die über die reine Textverarbeitung deutlich hinausgehen, zum Beispiel grundlegenden Empfehlungen zur gendergerechten Anrede. Und auch der zunehmende Einfluss maschineller Datenverarbeitung macht sich in der Neufassung der DIN 5008 bemerkbar – beispielsweise mit klaren Richtlinien für grafische Darstellungen und einem vermehrten Fokus auf der digitalen Textverarbeitung.
Formale Textgestaltung | Jetzt auch Texte in Tabellenform wie Checklisten, Formulare und Rechnungen sowie Schreiben zu besonderen Anlässen. |
Briefblätter (Geschäftsbriefe) | Bezugszeichenzeile und Kommunikationszeile entfallen. Standard ist der Informationsblock. |
Andere Benennung | Künftig gelten Fachbegriffe aus der Typografie: Kurzstrich, Langstrich (statt Halbgeviertstrich), Extralangstrich (Geviertstrich), Vorklammer (statt öffnende Klammer), Nachklammer (statt schließende Klammer), Halbhochpunkt (statt Mittepunkt), Schmal-Leerzeichen (statt kleiner Festabstand) etc. |
Regeln für Zeichengebrauch | Informativer Anhang für die Erstellung von typografisch anspruchsvollen Texten über die DIN 5008 hinaus. |
Anhang für Satz- und Sonderzeichen | Zusammenfassung der internationalen Codierung. |
Geschäftsbriefe: Diese Änderungen der DIN 5008 sind besonders wichtig
Den meisten Sekretariats- und Assistenzkräften werden die Vorgaben der DIN 5008 noch aus der Ausbildung bekannt sein. Seit März 2020 haben sich jedoch einige Standards für Geschäftsbriefe nach DIN 5008 geändert. Dies betrifft nicht nur die typografische Gestaltung des Briefs, sondern auch die Anordnung des Feldes für die Anschrift und die Angabe weiterer wichtiger Daten. Zudem sollte nun auch die Anrede in einer gendergerechten Formulierung verfasst sein.
Das Anschriftfeld im Geschäftsbrief nach DIN 5008
Bis zur Reform im März 2020 war es üblich, dass das Sekretariat beim Verfassen geschäftlicher Post gemäß den Empfehlungen der DIN-Norm zwei Möglichkeiten zur Gestaltung des Adressfeldes hatte: So konnte das Anschriftfeld sowohl mit als auch ohne Rücksendeangabe erstellt werden. Die jüngste Novelle der DIN 5008 schafft hier Klarheit und macht die Rücksendeangabe, also die Anschrift, an die ein unzustellbarer Brief zurückgesandt werden soll, zu einer Pflicht-Angabe. Ein Anschriftenfeld ohne Rücksendeangabe gilt dementsprechend nicht mehr als zeitgemäß.
Bezugszeichenzeile wird abgeschafft: Der Informationsblock nach DIN 5008
Auch im Hinblick auf die Kommunikations- und die Bezugszeichenzeile setzt die neue DIN 5008 2020 klare Maßstäbe – und streicht diese Möglichkeit aus der Gestaltungsrichtlinie. Stattdessen spricht sich das Regelwerk deutlich für die Verwendung eines Informationsblocks aus. Auf diese Weise sind die nötigen Informationen übersichtlicher dargestellt.
Als Standard beim Informationsblock wird dabei die folgende Reihenfolge empfohlen:
1. Zeile | Ihr Zeichen: |
2. Zeile | Ihre Nachricht vom: |
3. Zeile | Unser Zeichen: |
4. Zeile | Unsere Nachricht vom: |
5. Zeile | [Leerzeile] |
6. Zeile | Name des Absenders |
7. Zeile | Telefon: |
8. Zeile | Fax: |
9. Zeile | E-Mail: |
10. Zeile | Internet: |
11. Zeile | [Leerzeile] |
12. Zeile | Ort und Datum |
Bei der Gestaltung des Informationsblocks ist es jedoch auch erlaubt, von diesem Standard abzuweichen. Einzelne Leitwörter können verändert, ausgelassen oder um andere Wörter ergänzt werden. Generell stehen die nötigen Angaben jedoch nicht direkt hinter den Leitwörtern, sondern sind mit einem Abstand von mindestens einem Leerzeichen an einer eigenen Fluchtlinie ausgerichtet. Gemeint ist dabei die Fluchtlinie, die mit dem längsten Leitwort korrespondiert.
Praxis-Tipp: Formatierungssymbole erkennen und die DIN 5008 umsetzen
Abschätzen war gestern! Absatzmarken und ausgeblendete Formatierungssymbole, beispielsweise Tab-Stopps, können Sie sich in Word ganz präzise anzeigen lassen.
So geht’s:
- Wählen Sie im Menüband den Reiter „Start“
- Klicken Sie auf das Absatzsymbol ganz rechts
- Durch einen weiteren Klick auf dasselbe Symbol blenden Sie die Absatzmarken wieder aus
Briefgestaltung nach neuer DIN 5008 Norm
Für die geschäftliche Korrespondenz gelten unzählige Regeln für jeden erdenklichen Bereich, damit ein professionelles Schreiben gelingt. Das betrifft auch den Aufbau der Zeilenpositionen. Ein Geschäftsbrief ist formal nach einem genauen Schema aufgebaut. Es gibt zwei Varianten (Form A und Form B), wobei Form B gängiger ist.
Formblatt A
Zeilenbezeichnung | Zeilenanfang (in mm bei oberer Blattkante) | Zeilenanfang auf Zeile |
Rücksendeangabe | 27,0 | 8 |
Erste Zeile (Zusatz- und Vermerkzone) | 33,9 | 9 |
Erste Anschriftenzeile | 46,6 | 12 |
Erste Zeile Informationsblock | 33,9 | 9 |
Leitwörter Bezugszeichenzeile | 80,4 | 20 |
Text der Bezugszeichenzeile | 84,7 | 21 |
Betreff (falls Bezugs- zeichenzeile vorhanden) | 97,4 | 24 |
Formblatt B
Zeilenbezeichnung | Zeilenanfang (in mm, bei oberer Blattkante) | Zeilenanfang auf Zeile |
Rücksendeangabe | 45,0 | 12 |
Erste Zeile (Zusatz- und Vermerkzone) | 50,8 | 13 |
Erste Anschriftzeile | 63,5 | 16 |
Erste Zeile Informationsblock | 50,8 | 13 |
Leitwörter Bezugszeichenzeile | 97,4 | 24 |
Text der Bezugszeichenzeile | 101,6 | 25 |
Betreff (falls Bezugs- zeichenzeile vorhanden) | 114,3 | 28 |
Für Geschäftsbriefe empfiehlt die DIN-Norm 5008 auch Standards für die Seitenränder, die Betreffzeile, Anrede, den Briefkopf sowie die Anschrift und dem Briefabschluss mit der Grußformel (Signatur). Für die jeweiligen Formatierungen werden folgende Empfehlungen abgegeben:
Seitenränder nach DIN 5008
Bei den Seitenrändern sollten diese Empfehlungen eingehalten werden:
- Zeilenabstand einfach (ohne Leerraum),
- Absatzabstand: 1 bis 1,5,
- Seitenrand links 2,5 Zentimeter,
- Seitenrand rechts 1,5 Zentimeter (darf aus optischen Gründen bis auf 2 Zentimeter ausgedehnt werden),
- der Abstand zwischen dem oberen Blattrand und der ersten Zeile beträgt 2 bis 4,5 Zentimeter,
- Abstand zwischen unterster Zeile und Blattrand beträgt zwei bis maximal 4 Zentimeter.
Anrede nach DIN 5008: Gender soll berücksichtigt werden
Die Anrede stellt eine Beziehung zwischen Absender und Empfänger her. In der allgemeinen Geschäftskorrespondenz hatte sich zu diesem Zweck die Formulierung „Sehr geehrter Herr/geehrte Frau [Name]“ etabliert. Bestand die Geschäftsbeziehung schon länger, waren aber auch alternative Anreden mit verschiedenen Grußformeln erlaubt, zum Beispiel „Guten Tag, Herr/Frau [Name],“.
Tatsächlich gibt die DIN 5008 jedoch keine genaue Formulierung an, um die Anrede in einem Geschäftsbrief zu gestalten. Seit 2020 enthält die Norm allerdings den Hinweis, dass dabei auf eine gendergerechte Sprache zu achten ist – es sollen also nicht nur männliche und weibliche, sondern auch diverse Personen berücksichtigt werden.
Wer sicher ist, in seinem Schreiben nur männliche und weibliche Empfänger anzusprechen, kann die Anrede jedoch auf zwei Geschlechter ausrichten: „Sehr geehrte Mitarbeiter, sehr geehrte Mitarbeiterinnen“. Daneben ist auch die Verwendung der mittlerweile akzeptierten Gender-Markierungen auf Textebene möglich, zum Beispiel mit Unterstrich (sogenannte Gender Gap) oder mit Sternchen (Gender Star):
- „Sehr geehrte Teilnehmer_innen“
- „Liebe Bürger*innen“
Hierbei ist es für Unternehmen jedoch ratsam, sich im Rahmen der Richtlinien zur Corporate Voice auf eine Variante festzulegen – und so eine einheitliche Kommunikation nach außen zu gewährleisten. Sollen dagegen alle drei Geschlechter angesprochen werden, bieten sich zum Beispiel folgende Formulierungen an:
- „Sehr geehrte Mitarbeitende“
- „Liebe Beschäftigte“
- „Liebes Team“
- „Sehr geehrtes Gremium“
- „Liebe Teammitglieder“
- „Sehr geehrte Teilnehmende“
Tipp: Sollten diese Klassifizierungen nicht möglich sein, zum Beispiel weil Geschlecht und Funktion der adressierten Personen nicht bekannt sind, schlägt die DIN-Kommission die Formel „Sehr geehrte Persönlichkeiten“ vor. Diese zeitgemäße Ersatzformulierung soll in diesem Fall das früher übliche „Sehr geehrte Damen und Herren“ ablösen.
E-Mails nach DIN 5008: Die wichtigsten Änderungen 2020
Die E-Mail gehört im geschäftlichen Bereich mittlerweile zu den Standard-Kanälen für die Korrespondenz – und ist deshalb auch in der Norm ein wichtiges Thema. So gibt es mittlerweile verschiedene Vorgaben für das Verfassen von E-Mails nach DIN 5008: Diese sind üblicherweise immer einzeilig verfasst – und zwar ohne Silbentrennung am Zeilenende. Absätze mit je einer Leerzeile dienen dazu, den Fließtext übersichtlicher zu gestalten und besser zu gliedern.
Signatur in E-Mails nach DIN 5008: Dieses Element gehört ab jetzt dazu
Bei der E-Mail-Signatur kommt es nicht nur auf die Optik an: Denn allein aus rechtlichen Gründen muss jeder geschäftlichen E-Mail eine Signatur angefügt werden – mit allen erforderlichen Inhalten. Dazu gehören die HBR-Nummer, das zuständige Registergericht, die Rechtsform sowie der Sitz des Unternehmens sowie der Name des Geschäftsführers oder Aufsichtsratsvorsitzenden.
Darüber hinaus sollten laut der Normung in der DIN 5008 auch alle weiteren E-Mails, die privat oder zum Beispiel als Anschreiben für eine Bewerbung versandt werden, in der Signatur die postalische Anschrift sowie die telefonischen Kontaktdaten des Absenders enthalten. Seit der Aktualisierung der DIN 5008 im März 2020 kommt diesen Informationen noch eine weitere hinzu: die E-Mail-Adresse des Absenders.
Grußformel |
[Leerzeile] |
Vor- und Nachname des Versenders |
Funktion im Unternehmen |
[Leerzeile] |
Name des Unternehmens (inkl. Rechtsform) |
Anschrift des Firmensitzes |
Telefonnummer |
Telefaxnummer |
Webseite der Firma |
E-Mail-Adresse des Absenders |
Bei geschäftlichen E-Mails außerdem: HBR-Nummer, zuständiges Registergericht, Rechtsform und Sitz des Unternehmens, Name des Geschäftsführers oder Aufsichtsratsvorsitzenden |
Beispiel für eine korrekte Signatur in einer E-Mail:
Neue Hinweise zur Textverarbeitung in E-Mails und weiterem elektronischen Schriftverkehr
Neben den formalen Angaben zur Gestaltung der Signatur enthält die neue DIN 5008 außerdem Hinweise für die Verwendung verschiedener Sonderzeichen, die besonders im elektronischen Schriftverkehr üblich sind.
So hat sich nicht nur in E-Mails, sondern auch im Austausch mithilfe von Chat-Software die Verwendung sogenannter Emoticons (kurz: Emojis) etabliert. Die DIN 5008 reagiert auf diese Entwicklung – und eine entsprechende Empfehlung für deren Anwendung im Text ausgesprochen: So sollen Smileys und Symbole künftig erlaubt sein, wenn der Kontext stimmt.
Zahlen und Daten richtig angeben: Zahlengliederungen nach neuer DIN 5008
IBAN, Datum, Postleitzahl: Mit der Reform 2020 wurden einige Änderungen bei der korrekten Schreibweise von Zahlen eingeführt.
Datum
Unter anderem favorisiert die DIN 5008 die Schreibweise des Datum Jahr-Monat-Tag:
2020-03-01 (für den 1. März 2020)
Zudem sollte laut DIN-Norm die Jahreszahl immer vierstellige geschrieben werden. Erlaubt sind – bei nationalem Briefverkehr – jedoch auch die folgenden Schreibweisen:
01.03.2020 (vorausgesetzt, dass keine Missverständnisse entstehen)
1. März 2020 (keine Null bei einstelligen Angaben des Tags)
Bei Schreiben innerhalb Deutschlands darf also das Datum in der Reihenfolge Tag/Monat/Jahr geschrieben werden, obwohl die Empfehlung die absteigende Form bevorzugt.
IBAN
Die Internationalen Bankleitzahlen, kurz IBAN, unterscheiden sich in der Länge je nach Land und werden von links nach rechts in Vierergruppen gegliedert:
IBAN Deutschland: DE60 2345 9876 6754 1223 44
IBAN Dänemark: DK66 7112 2312 6597 33
Postleitzahl
Während die Postleitzahl nicht gegliedert wird, werden Postfachnummern zweistellig von rechts unterteilt:
Postfach 1 57 66
Währungsbezeichnungen
Bei Währungsbezeichnungen gibt es laut DIN-Norm mehrere Möglichkeiten:
EUR 150
150 EUR
150 €
€ 150,00
Wird der Betrag jedoch innerhalb eines Satzes genannt, muss er folgendermaßen geschrieben werden:
„Bitte überweisen Sie den Betrag von 150 EUR bis zum 01.03.2020.“
Telefonnummern
Vorwahl und Durchwahl müssen klar voneinander getrennt sein:
0234 123456
Sonderrufnummern/Handynummern
Gebührenpflichtige Sonderrufnummern und Handynummern werden ebenfalls optisch geteilt:
0800 123456
0172 123456
Faxnummern
Damit eine Faxnummer als solche zu erkennen ist, muss vor der Nummer der Hinweis „Fax“ stehen.
Uhrzeit
Laut DIN 5008 gilt bei Uhrzeiten in Geschäftsbriefen, Stunden, Minuten und Sekunden stets mit zwei Zahlen zu beschreiben:
15:45 Uhr oder 14:19:30 Uhr
Neue Empfehlungen für virtuelle Ordner und Dateien
Die Empfehlungen beziehen sich auf die typografisch korrekte Benutzung von Schriftzeichen, Satzzeichen, Rechenzeichen. Das betrifft neben Formeln, Zahlengliederungen und Tabellen auch Textgliederung und Briefgestaltung.
Widmete sich die Norm früher zu einem großen Teil einheitlichen Regeln für das Maschineschreiben, hat die Novelle 2020 viele Bereiche der digitalen, internen und externen Korrespondenz und Textverarbeitung aufgegriffen. So zum Beispiel die Empfehlung für einheitliche Bezeichnungen von virtuellen Ordnern und Dateien.
Gestaltungsvorgaben für bessere Lesbarkeit nach DIN 5008
Auch die professionelle Gliederung längerer Texte folgt den Empfehlungen der DIN 5008 Norm. Zur Gliederung gehören:
- Absätze,
- Aufzählungen,
- Abschnitte,
- Überschriften,
- Fußnoten,
- Schriftart und Schriftgröße,
- Hervorhebungen (durch Fettschrift, Unterstreichen, Großbuchstaben, farbige Schrift, etc.),
- Einrückungen,
- Zeilenabstand,
- Zeilenabstände mit damit verbundenen Leerzeichen.
Die Gliederung des Textes dient maßgeblich der besseren Lesbarkeit und gibt dem Dokument Struktur. Damit wird es einfacher, die Informationen schnell zu finden und zu verstehen. Mit der Gliederung des Fließtextes wird das Dokument in logische Sinnabschnitte eingeteilt.
Gut zu wissen: Wie lang ein Absatz sein darf, ist in der DIN-Norm nicht geregelt. Sinnvoll ist jedoch, für bessere Lesbarkeit nach ungefähr sieben Zeilen einen neuen Absatz einzufügen.
Abschnitte oder Abschnittsüberschriften zum Beispiel werden durch eine Leerzeile vom Text abgetrennt und am Ende nicht mit einem Punkt versehen. Die DIN-Normungen helfen außerdem, auch Abschnitte mit einem Leerzeichen vom Text abzugrenzen – sowohl vom nachfolgenden als auch vom vorhergehenden Text.
Fußnoten, Aufzählungen, Überschriften: Die Vorgaben der DIN 5008
- Auch Fußnoten gehören zu den Gliederungselementen eines Textes. Sie werden durchnummeriert als hochgestellte Zahlen angezeigt. Die Fußnote selbst steht am Ende, am „Fuß“ der jeweiligen Seite und muss durch mindestens ein Leerzeichen optisch vom Text abgegrenzt werden.
- Bei der Aufzählung wird folgendermaßen verfahren: Vor und nach jeder Aufzählung wird eine Leerzeile gesetzt.
- Für geschäftliche Schriftstücke sieht die DIN 5008 einen einzeiligen Zeilenabstand vor. Bei anderen Dokumenten kann der Abstand vergrößert werden (1,5-zeilig, 2-zeilig), weil sich längere Texte (zum Beispiel in Protokollen) sonst schwer lesen lassen. Aufzählungsmöglichkeiten finden sich in allen Textverarbeitungsprogrammen (Bullet-Points etc.).
- Bei Überschriften, aber auch Kopfzeilen kann die Schriftgröße verändert werden, um sich deutlich vom Text abzuheben. Dabei werden die Überschriften/Kopfzeilen durch einheitliche Abstände vom eigentlichen Text getrennt.
- Einrückungen sind im Grunde Hervorhebungen und dienen dazu, wichtige Textpassagen visuell zu markieren. Sie werden mit je einer Leerzeile vor und nach dem eingerückten Textabschnitt abgesetzt. Die DIN 5008 empfiehlt, die Einrückungen 2,5 Zentimeter vom linken Blattrand zu positionieren, enden sollten Einrückungen mindestens einen Zentimeter vor dem rechten Blattrand.
Schriftart und Schriftgröße
Für leichte Lesbarkeit spielen auch Schriftart und Schriftgröße eine Rolle. Hinzu kommt die Verwendung von Rechenzeichen, Textzeichen, Satzzeichen und Schriftzeichen. Bei der Wahl der Schriftart sollte – so die Leitlinie – auf Schrifttypen wie Schreibschrift (Brush script M7, Freestyle script) und solche mit Kapitälchen (Kleinbuchstaben in der Form von Großbuchstaben) oder auch auf exotische, extravagante und verschnörkelte Schrifttypen (Old english text, Algerian) verzichtet werden.
Als geeignete Schriftgröße sieht die Norm mindestens 10 Punkt vor, besser noch 12 Punkt. Geeignete Schriftarten nach DIN 5008:
- Arial,
- Times,
- Helvetica.
Allerdings sind noch weitere Schriftarten möglich, obwohl sie nicht empfohlen werden:
- Verdana,
- Palatino,
- Optima.
Wichtig ist, darauf zu achten, dass die ausgewählte Schriftart leicht lesbar und gut proportioniert ist.
Hervorhebungen laut DIN 5008 Norm
Mit Hervorhebungen können Abschnitte eines Textes oder auch nur einzelne Wörter betont werden. Für Hervorhebungen gibt es folgende Möglichkeiten (auch in Kombination):
- Einrücken,
- Zentrieren,
- Unterstreichen,
- Fettschrift,
- Kursivschrift,
- Anführungszeichen,
- Großbuchstaben,
- Wechsel der Schriftart und Schriftgröße.
Laut der neuen DIN 5008 Norm sollten zudem Unterstreichungen ausschließlich für Webseiten und E-Mail-Adressen verwendet werden, Satzzeichen innerhalb einer Hervorhebung eingeschlossen werden und Satzzeichen am Ende einer Hervorhebung sollen nur dann einbezogen werden, wenn sie inhaltlich zur Hervorhebung gehören.
Weiterhin dürfen geschützte Leerzeichen nicht getrennt werden:
- DIN 5008 – Hier steht ein geschütztes Leerzeichen zwischen "DIN" und "5008", sodass diese zusammenbleiben.
- 10 km – Das geschützte Leerzeichen zwischen "10" und "km" verhindert, dass sie in zwei verschiedenen Zeilen stehen.
- Prof. Dr. Müller – Das geschützte Leerzeichen zwischen "Prof.", "Dr." und "Müller" stellt sicher, dass der Titel und der Name zusammenbleiben.
Schreib- und Gestaltungsregeln bei Rechenzeichen
Bei der Darstellung von Rechenzeichen in Dokumenten gibt die DIN-Norm eine klare Vorgabe, wie zum Beispiel Additions- und Subtraktionszeichen in Geschäftsbriefen verwendet werden:
10 + 7; 5 + 3; 1267 + 432
345 - 341; 876 – 23; 345 – 98
Zwischen den Additions- und Subtraktionszeichen wird je ein Leerzeichen gesetzt. Werden diese jedoch als Vorzeichen verwendet, entfällt das Leerzeichen:
+20 °C
100 – 110 = -10
Das Multiplikationszeichen nach DIN 5008 darf durch ein kleines x oder einen Punkt dargestellt werden:
4 x 5
5 ⋅ 4
Auch hier gilt: Je ein Leerzeichen zwischen den Rechenzeichen und den Zahlen. Bei der Division hingegen gibt es laut DIN-Norm es nur eine Möglichkeit – den Doppelpunkt:
20 : 4
2.000.000 : 12
Das Gleichheitszeichen wird durch einen Doppelstrich dargestellt:
10 + 10 = 20 (mit je einem Leerzeichen)
DIN-Norm gilt auch für Satzzeichen
Die korrekte Verwendung von Satzzeichen schafft im Text nicht nur Überblick, sondern zeugt auch von der Professionalität des Verfassers. Fehler passieren hier besonders häufig und machen nicht nur einen negativen Eindruck, sondern sorgen auch für eine Störung des Leseflusses.
Unter diesen Zeichen versteht man:
- Punkte,
- Kommas,
- Doppelpunkte,
- Gedankenstriche,
- Frage- und Ausrufezeichen,
- Apostrophe,
- Auslassungs- und Anführungszeichen,
- Klammern.
Praxis-Tipp: Einrückungen verändern
Sie müssen nicht mit den Voreinstellungen von Microsoft Word leben, sondern können den Einrückungsabstand manuell verändern.
Gehen Sie dafür wie folgt vor:
- Markieren Sie alle Aufzählungspunkte, die eingerückt sind
- Klicken Sie im Lineal auf die das Einzug-Symbol und verschieben Sie diesen nach Ihren Vorstellungen
So legen Sie den eingerückten Abstand für alle Aufzählungen im Dokument vor:
- Wählen Sie im Menüband den Reiter „Start“ und klicken Sie auf „Absatzeinstellungen“
- Es öffnet sich das Dialogfeld „Absatz“. Durch Klick auf die Pfeile können Sie den Abstand beim Einzug manuell festlegen.
- Durch einen Klick auf „Ok“ legen Sie die Änderung für das gesamte Dokument fest und können auch hier die Standards der DIN 5008 umsetzen.
Tipp: Nehmen Sie die Einstellungen gleich zu Beginn der Bearbeitung Ihres Dokuments vor – so sind gleich alle Einzüge im richtigen Format.
Gemäß DIN 5008 gelten zum Beispiel folgende Regeln:
Textzeichen | Verwendung |
Punkte, Kommas, Semikolons, Frage- und Ausrufezeichen, Doppelpunkte | werden ohne Leerzeichen hinter einen Punkt angefügt. Bei einem Abkürzungspunkt am Ende eines Satzes folgt kein Satzschlusspunkt.
|
Gedankenstriche | Laut Standard wird für den Gedankenstrich ein Halbgeviertstrich verwendet (langer „Mittestrich“). Möglich ist auch die Verwendung des kürzeren Mittestrichs (-). Davor und danach steht ein Leerzeichen, es sei denn, es folgt ein Satzzeichen.
|
Auslassungszeichen | Textstellen, die ausgelassen werden sollen, werden durch drei Punkte markiert, vor und nach denen je ein Leerzeichen folgt. Wenn das Auslassungszeichen allerdings nur einen Teil eines Wortes ersetzt, wird auf das Leerzeichen verzichtet.
|
Anführungszeichen | Öffnende und abschließende Anführungszeichen werden ohne Leerraum je vor und nach der entsprechenden Textstelle gesetzt. Vor dem öffnenden Anführungszeichen und nach dem abschließenden Anführungszeichen wird je ein Leerzeichen gesetzt, nur nicht bei einem folgenden Satzzeichen.
|
Apostroph | Ein Apostroph ersetzt in einem Wort einen oder mehrere Buchstaben.
|
Klammern | Klammern werden ohne Leerräume je vor und nach der entsprechenden Textstelle gesetzt. Vor und nach ihnen steht jeweils ein Leerzeichen. |
Nach der jüngsten Reform hat die Bezeichnung „Mittestrich“ ausgedient. Verwendet werden seit März 2020 die Begriffe „Kurzstrich“ (als Bindestrich und Ergänzungsstrich) und „Langstrich“ („Halbgeviertstrich“ für die Wörter „bis“, „gegen“ und Streckenangaben).
Vorgaben für Schriftzeichen laut neuer DIN 5008 Norm
Für Schriftzeichen gelten folgende Regeln:
Schriftzeichen | Verwendung |
Streckenangaben | Liegt kein Satz vor, können Worte wie „über“, „nach“, „von“ mit einem langen oder kurzen Mittestrich verbunden werden (zum Beispiel bei Zugverbindungen).
|
Schrägstriche | Sie stehen ohne Leerzeichen zwischen zwei Wörtern oder Zeichen.
|
Nummernangaben | Abkürzungen und das Wort „Nummer“ können durch ein Gatter (#) ersetzt werden. Dabei wird vor und nach dem Gatter ein Leerzeichen gesetzt.
|
Geburts- und Sterbedaten | Für das Wort „geboren“ wird das Stern-Zeichen verwendet(*), für „gestorben“ gilt das Pluszeichen (+).
|
Paragrafenangaben | In Kombination mit Zahlen kann das Wort „Paragraf“ durch das entsprechende Zeichen ersetzt werden (§). |
Prozentzeichen | Das Prozentzeichen (%) steht hinter der Ziffer. Dazwischen wird eine Leerstelle eingefügt.
|
„und“ in Firmennamen | Anstelle des „und“ kann das buchhalterische Und-Zeichen verwendet werden (&). Die neue DIN 5008 empfiehlt das buchhalterische „Und“ wegen der vielfachen Verwendung allerdings auch für andere Gelegenheiten. |
Bindestrich | Verbindet zwei Wörter und wird mit einem geschützten Leerzeichen eingegeben. |
Tabellen nach DIN 5008
Eine Tabelle ist eine spezielle Art der Darstellung, in der Informationen und Daten übersichtlich in Spalten und Zeilen angeordnet werden. Das Regelwerk sieht für diese Form der Informationsweitergabe zunächst drei Bestandteile vor:
- Überschrift (die manchmal entfallen kann oder in den Tabellenkopf integriert wird),
- Vorspalte,
- Tabellenkopf.
Formal geht die Tabelle nicht über die Seitenränder hinaus. Sollte eine Tabelle mehrere Seiten füllen, muss auf jeder Seite eine Kopfzeile verwendet werden. Die Tabelle wird außerdem mit mindestens einer Leerzeile von Rest des Textes sowohl oben als auch unten abgegrenzt.
Die Kopfzeile enthält die Bezeichnungen für alle Spalten. Manchmal ist auch eine Kopfbezeichnung notwendig.
In der Vorspalte werden alle Zeilenbezeichnungen und – wenn nötig – Vorspaltenbezeichnungen integriert. Der Tabellenkopf kann durch waagerechte und senkrechte Linien weiter unterteilt werden. Diese Trennlinien eignen sich auch dazu, die Tabelle weiter zu unterteilen.
Auf gleichmäßige Abstände achten
Laut DIN 5008 sollten statt waagerechter Linien, die einer besseren Lesbarkeit dienen sollen, Schattierungen oder farbliche Gestaltungsmöglichkeiten eingesetzt werden. Die Beschriftung der Spalten wird zentriert (bei der Vorspalte linksbündig).
Bei der Beschriftung der Felder gilt:
- Abstand von mindestens 1 Millimeter von der senkrechten Trennlinie.
- Gleichmäßiger Abstand zwischen der Begrenzung der Felder und dem Text oben und unten.
- Bei Textinhalten linksbündig ausrichten, bei Zahlen rechtsbündig.
- Dezimalzahlen werden am Komma ausgerichtet.
Formulare, Vordrucke, Checklisten
Als Grundlage eignet sich die Tabellenform zusätzlich für viele Arten von Formularen, für Checklisten und Protokolle. Auch hier hält die neue DIN 5008 Empfehlungen parat, die den Büroalltag erleichtern sollen und dafür sorgen, dass alle Informationen schnell und übersichtlich zu finden sind. Die ordnenden Eigenschaften dieser Dokumentenform gewährleisten, Informationen chronologisch und einheitlich aufbereiten zu können.
Funktionen festlegen
Vor der Erstellung von Checklisten und Formularen sollten zunächst die Funktionen festgelegt werden:
- Welche Felder brauche ich?
- Muss auf rechnende Funktionen, z. B. in einer Exceltabelle geachtet werden?
Vergessen werden sollten auch nicht der Name des Unternehmens oder der Behörde sowie die Überschrift. Zu achten ist außerdem auf Vollständigkeit und Verständlichkeit. Der Leittext steht dabei in der Regel über dem Schreibtext oder links davon. Die Länge der jeweiligen Felder richtet sich dabei nach dem längsten aller Wörter in der Tabelle. Auf Abkürzungen soll laut DIN 5008 dabei verzichtet werden.
FAQ: Alles, was Sie zur neuen DIN 5008 Norm wissen müssen
Welche Regeln legt die DIN 5008 fest?
Die DIN 5008 ist eine Norm, die die Gestaltungs- und Schreibregeln zur geschäftlichen Korrespondenz regelt. Sie umfasst die Regeln zur Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik als auch zur Optik, Gestaltung und zum Layout von Briefen.
Was ist neu bei der DIN 5008?
Die neue DIN 5008 umfasst Änderungen der formalen Textgestaltung zum Layout von Briefblättern, zu den Regeln für den Zeichengebrauch, zum Anhang für Satz- und Sonderzeichen sowie zu den Benennungen von Fachbegriffen. Außerdem passt sie sich an die neue und moderne Arbeitsrealität vieler Menschen an (z.B. Emails, Präsentationen, etc.).
Wo ist die Unterschrift nach DIN 5008?
Wird ein Schriftstück unterschrieben, befindet sich die händische Unterschrift zwei Zeilen oberhalb des gedruckten Vor- und Nachnamens.