Welche Gesetze gelten bei der Freistellung von der Berufsschule?
Alle Angelegenheiten, die Auszubildende betreffen, sind im sogenannten Berufsbildungsgesetz (BbiG) geregelt. Mit den Regelungen zur Freistellung von Berufsschulen beschäftigt sich insbesondere der § 15. Dort ist unter anderem geregelt, dass Auszubildende eine Pflicht zum Besuch der Berufsschule haben.
Die Ausbildungsbetriebe sind deswegen verpflichtet, ihre Auszubildenden für den Besuch der Berufsschule freizustellen. Die Berufsschulzeiten werden jeweils klar vereinbart, sodass die Ausbildungsbetriebe planen und ihre Auszubildenden gezielt einsetzen können.
Haben Sie's gewusst?
Die Lehrerinnen und Lehrer der Berufsschule können Auszubildende maximal zwei Tage im Schuljahr vom Unterricht freistellen. Alle darüber hinausgehenden Freistellungen bedürfen der Zustimmung der Schulleitung.
Freistellung von der Berufsschule: Welche Gründe sind rechtens?
Ganz allgemein wird zwischen betrieblichen und privaten Gründen für die Freistellung von der Berufsschule unterschieden. In einigen Ausnahmefällen kann ein Urlaub als Freistellungsgrund herangezogen werden.
Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass eine Freistellung von der Berufsschule immer nur aufgrund unabwendbarer Umstände erfolgen darf. Das bedeutet, dass alle planbaren Anlässe wie Saisonarbeiten oder Terminarbeiten kein legitimer Grund für eine Freistellung sind.
Ähnliches gilt für private Gründe einer Freistellung. Diese müssen jedoch unerwartet und unabwendbar sein. Allerdings gibt es in diesem Bereich weitreichendere Ausnahmen als bei betrieblichen Gründen. So ist die Hochzeit eines Auszubildenden zwar ein planbares Ereignis, dennoch ist eine Freistellung von der Berufsschule bei einem solchen Anlass legitim.
Anders sieht das bei Urlauben aus, welche die Auszubildenden wahrnehmen wollen. Für diese stellen die Berufsschulen nur in den seltensten Fällen frei. Eine eigenmächtige Freistellung seitens des Ausbildungsbetriebs oder der Auszubildenden selbst würde einen Verstoß gegen das Berufsbildungsgesetz darstellen.
Welche betriebliche Gründe gibt es für die Freistellung von der Berufsschule?
Grundsätzlich hat der Ausbildungsbetrieb die Auszubildenden für die Berufsschule sowie für Prüfungen freizustellen. Es gibt aber auch betriebliche Gründe, aus denen eine Freistellung von der Berufsschule beantragt werden kann. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn
- ein massiver, unerwarteter Personalmangel vorherrscht
- die Betriebsabläufe nur durch den Einsatz von Auszubildenden aufrecht erhalten werden können.
Wenn allerdings Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einen geplanten Urlaub gehen und die Auszubildenden einspringen sollen, ist das kein legitimer Grund für eine Freistellung von der Berufsschule.
Ein weiterer Grund für eine Freistellung von der Berufsschule sind Messen und Weiterbildungsmaßnahmen. Die Entscheidung über die Freistellung obliegt dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin beziehungsweise der Schulleitung.
In der Regel wird die Freistellung in solchen Fällen aber bewilligt, da sie für die Entwicklung, die Ausbildung und das persönliche Vorankommen der Auszubildenden von Bedeutung sind. Dasselbe gilt für Bewerbungsgespräche. Die Berufsschule stellt die Auszubildenden frei, wenn diese sich um eine Stelle bewerben.
Achtung
Eine Freistellung von der Berufsschule ist nur nach einem schriftlichen Antrag möglich. Dieser muss vom Ausbildungsbetrieb gestellt und rechtzeitig bei der Berufsschule eingereicht werden. Fristversäumnisse können dazu führen, dass eine Befreiung selbst bei nachvollziehbaren Gründen nicht möglich ist.
Welche privaten Gründe gelten für eine Freistellung von der Berufsschule?
Neben den betrieblichen Gründen gibt es eine Vielzahl persönlicher Gründe, um von der Berufsschule freigestellt zu werden. Am häufigsten sind anstehende, akute Arztbesuche. Im Namen der Gesundheit der Auszubildenden müssen diese für ärztliche Untersuchungen vom Unterricht freigestellt werden.
Bestimmte Familienfeiern befreien von der beruflichen Schulbildung
Des Weiteren sind Familienfeiern legitime Gründe, um nicht am Berufsschulunterricht teilzunehmen. Hier sind zum Beispiel Hochzeiten oder Beerdigungen relevant. Ob eine Freistellung möglich ist, hängt unter anderem von der Art der Feier und dem Verwandtschaftsverhältnis zu den Auszubildenden ab.
Wissenschaftliche und künstlerische Wettbewerbe sind häufig ebenfalls ein legitimer Grund für eine Beurlaubung von der Berufsschule. Das gilt vor allem dann, wenn die Wettbewerbe berufsspezifisch sind und den Auszubildenden bei ihrer Entwicklung und ihrem beruflichen Werdegang helfen können.
Schüleraustausch gilt bei Freistellung
Nicht zuletzt besteht in einigen Fällen die Möglichkeit, an einem Schüleraustausch teilzunehmen. Wird ein solcher Austausch seitens der Schule bewilligt, muss diese auch zu einer Freistellung der Auszubildenden bereit sein.
Tipp
Häufig lassen die Berufsschulen bei privaten Gründen mit sich reden. Wichtig ist es, dass die Auszubildenden nicht versuchen, diese Bereitschaft auszunutzen. Deshalb sollten nur solche privaten Gründe für eine Freistellung genutzt werden, die den Auszubildenden tatsächlich wichtig sind.
Urlaub und Berufsschule: Ist eine Freistellung möglich?
Prinzipiell ist eine Freistellung von der Berufsschule, um Urlaub zu machen, nicht möglich. Auszubildende haben zwar einen Urlaubsanspruch, dieser betrifft jedoch nur die betriebliche Ausbildung. Das bedeutet, dass der Urlaub so gelegt werden muss, dass er in die Ferienzeit fällt.
Einige Auszubildende argumentieren, dass sie gar nicht mehr schulpflichtig seien, weil sie ihre Schulpflicht beispielsweise mit dem Erreichen des Abiturs abgeleistet hätten. Dieses Argument gilt jedoch nicht. Denn Auszubildende müssen vor Ausbildungsantritt einen Ausbildungsvertrag unterschreiben. In diesem verpflichten sie sich, regelmäßig am Berufsschulunterricht teilzunehmen.
Ausnahmen sind nicht die Regel
In einigen Ausnahmefällen lassen die Berufsschulen mit sich reden. Das gilt zum Beispiel dann, wenn die Schulnoten erstklassig sind und vielleicht nur ein einziger Berufsschultag betroffen wäre. Das ist allerdings nur sehr selten der Fall. Es gibt allerdings offizielle Anträge für Urlaubstage von der Berufsschule.
Ob diese bewilligt werden, liegt allerdings im Ermessen der Schule. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer dürfen eine solche Entscheidung nicht allein fällen. Hier ist zwingend ein klärendes Gespräch mit der Schulleitung erforderlich. Je früher dieses stattfindet, desto besser. Anders sieht es bei Kuren und medizinischen Reisen aus. Für solche Maßnahmen wird eine Befreiung von der Berufsschule in der Regel bewilligt.
Tipp
Für eine Freistellung von der Berufsschule, um Urlaub zu machen, ist es sinnvoll, sich Verstärkung bei der zuständigen Gewerkschaft zu holen. Diese weiß, welche Gründe für einen Urlaubsantrag legitim sind, und kann bei den Gesprächen mit der Schulleitung helfen.
Wann ist eine Freistellung von der Berufsschule rechtlich nicht möglich?
Eine Freistellung von der Berufsschule ist bei nichtigen Gründen nicht möglich. Hierzu zählt zum Beispiel der Betriebsausflug des Ausbildungsbetriebes. Ebenso sind Geburtstagsfeiern entfernter Verwandter in der Regel kein legitimer Grund, um nicht am Unterricht der Berufsschule teilzunehmen.
Dasselbe gilt für planbare Ereignisse. Wenn ein Betrieb weiß, dass es zu einer bestimmten Zeit zu Personalengpässen kommen wird, muss er sich darauf einstellen. Es ist rechtens nicht möglich, die Auszubildenden für solche Zeiten einzuplanen und dann einen Antrag auf Freistellung von der Berufsschule für sie zu stellen.
Grundsätzlich gilt:
Je vorhersehbarer das Ereignis, desto kleiner die Chance auf eine Freistellung von der Berufsschule.
Antrag auf Freistellung: Kostenlose Muster für die Freistellung von der Berufsschule
Einen Antrag auf Freistellung von der Berufsschule zu stellen, ist nicht immer einfach. Das liegt daran, dass ein solcher Antrag sowohl formale als auch inhaltliche Kriterien erfüllen muss. Viele Berufsschulen bieten bereits vorgefertigte Muster an, welche die Auszubildenden und ihre Ausbildungsbetriebe dann nur noch ausfüllen und unterschreiben müssen. Ist dies nicht der Fall, muss der Antrag eigenständig verfasst und von den zuständigen Stellen unterschrieben werden.
Folgende Aspekte müssen hierbei unbedingt erwähnt werden:
- Name und Vorname
- Adresse
- Telefonnummer
- Name des Klassenlehrers beziehungsweise der Klassenlehrerin
- Klasse
- Name und Adresse der Berufsschule
- Titel „Antrag auf Beurlaubung vom Besuch der Berufsschule"
- Zeitraum, für den eine Freistellung beantragt wird
- Gründe (betrieblicher oder privater Art)
- Informationen, ob Klassenarbeiten versäumt werden, und wenn ja, dass sich die Auszubildenden eigenständig um einen Ersatztermin kümmern werden
- Name und Unterschrift der Auszubildenden
Der Antrag sollte von der Ausbildungsstelle bestätigt werden. Das weist der Auszubildende durch die Unterschrift des Ausbildungsleiters sowie den Firmenstempel des Ausbildungsbetriebs auf dem Antrag nach.
Freistellung Berufsschule durch Arbeitgeber: Muster
Im betrieblichen Alltag gibt es unterschiedliche Gründe, einen Auszubildenden in Ausnahmefällen von der Berufsschule freistellen zu lassen. Aufgrund der hohen Bedeutung der theoretischen Ausbildung in der Berufsschule sollte in jedem Fall ein triftiger Grund vorliegen, um einen Azubi zu beurlauben. Das folgende Formular kann als Vorlage zur Freistellung von der Berufsschule benutzt werden und sollte auf Firmenbriefpapier gedruckt werden. In diesem Fall hat die Berufsschule die Kontaktdaten des Absenders für Rückfragen sofort zur Hand.
Adresse der Berufsschule:
Name / Anschrift / Ausbildungsberuf / Berufsschulklasse des Berufsschülers
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zeitraum vom: ____________ bis:_____________ (Anzahl der Berufsschultage) bitten wir um Beurlaubung des oben genannten Schülers von der Berufsschule aus folgendem Grund:
- Herr/Frau___________wird an einer innerbetrieblichen Fortbildungsmaßnahme teilnehmen, die parallel zum Berufsschulunterricht angesetzt ist (Kopie der Einladung anbei)
- Herr/Frau___________muss aus anderen dringenden, innerbetrieblichen Gründen im Unternehmen anwesend sein:___________________________________________________
- Herr/Frau___________kann aus dem folgenden, privaten Anlass nicht an der Berufsschule teilnehmen: _________________________________________________________________
Wir bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Beurlaubung per E-Mail (E-Mail-Adresse angeben), Fax (+49 123 456789) oder direkt handschriftlich auf diesem Formular. Für Rückfragen erreichen Sie uns unter den angegebenen Kontaktdaten.
Mit freundlichen Grüßen
__________________________________________
Datum, Unterschrift, Ausbildungsbetrieb, Ausbilder
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Datum, Unterschrift Auszubildender
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Hiermit bestätigen wir die Freistellung des oben genannten Berufsschülers zu den aufgeführten Daten. Der Berufsschüler ist verpflichtet, selbstständig Lerninhalte der versäumten Berufsschultage nachzuholen und Klassenarbeiten nachzuschreiben.
__________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift, Klassenlehrer
Durch den Einsatz eines Musters zur Freistellung eines Auszubildenden von der Berufsschule kann eine Sekretärin wertvolle Zeit einsparen. Gleichzeitig ist die zielgerichtete Verwendung einer Vorlage effizient, da die Berufsschule die Befreiung des Schülers auf einfache Weise bestätigen kann. Statt langwieriger Telefonate oder E-Mails ohne Nachweis kann der schriftliche Antrag bedarfsgerecht eingesetzt werden.
Tipp:
Die Vorlage zur Freistellung von der Berufsschule kann als MS-Word-Vorlage abgespeichert werden. Auf diese Weise können unterschiedliche Mitarbeiter im Sekretariat auf das Muster zugreifen und dieses im Bedarfsfall einsetzen.
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Fazit
Eine Freistellung von der Berufsschule ist in Ausnahmefällen aufgrund betrieblicher oder privater Gründe möglich. Wichtig ist, dass die Gründe unvorhersehbar waren und eine Freistellung unverzichtbar machen. Zudem muss der Antrag auf Freistellung möglichst frühzeitig bei der Berufsschule eingereicht und kommuniziert werden.
Bei einzelnen Stunden oder Tagen können die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer selbst über die Bewilligung entscheiden. Bei längerem Fehlen obliegt die Entscheidung über die Bewilligung der Schulleitung.
Wichtig ist es, eine solche Freistellung sowohl mit dem Ausbildungsbetrieb als auch mit der Berufsschule abzusprechen, damit sich alle Beteiligten bestmöglich darauf vorbereiten können.
Dieser Beitrag enthält Formulierungsideen von Claudia Marbach.