bestehe, bestände, bestünde, Rechtschreibung, wie schreibt man
Die Fallstricke der Rechtschreibung lauern an jeder Ecke. Richtig oder falsch - wie wird es geschrieben © Ivelin Radkov - Shutterstock

Bestehe, bestände oder bestünde? So ist es richtig

Mit der deutschen Rechtschreibung ist es bekanntlich so eine Sache. Gerade die Rechtschreibreform sorgt teils für Verwirrung. Aber auch an Fragen zu Groß- und Kleinschreibung oder zu den Regeln der Getrennt- und Zusammenschreibung haben sich schon viele Bürokräfte die Zähne ausgebissen. Dabei ist es besonders im Office wichtig, tadellose Texte abzuliefern, denn eine fehlerhafte Korrespondenz ist kein gutes Aushängeschild für einen Betrieb.

Schwierigkeiten bereiten vielfach auch die unregelmäßigen Verben. Hier handelt es sich um Verben, deren Stammformen - im Gegensatz zu regelmäßigen - nicht aus dem Infinitiv (Grundform) abgeleitet werden können. 

Unterschied bei regelmäßigen und unregelmäßigen Verben

Die Rechtschreibprüfung des Computerprogramms kann die Verwendung falscher Verb-Beugungen in vielen Fällen nicht zuverlässig identifizieren. In der Umgangssprache sind fehlerhafte Verb-Beugungen meistens kein Problem, in geschäftlicher Korrespondenz jedoch sollten sie nichts zu suchen haben.

    Gerade hier steckt die deutsche Grammatik jedoch voller Tücken und nicht immer ist sofort klar, welche Verbform beim Verfassen von Texten angewendet werden muss. Bei Verwendung von regelmäßigen Verben, zum Beispiel bei den Verben lernen oder sagen, gibt es normalerweise keine Probleme. Der Wortstamm bleibt hier im Präteritum (einfache Vergangenheit, früher Imperfekt genannt) und Perfekt gleich:  

    • ich sage, ich sagte, ich habe gesagt 
    • sie lernt, sie lernte, sie hat gelernt 

    Unregelmäßige Verben hingegen, die von keiner Regel abgeleitet werden, variieren in ihren Formen - je nachdem, in welcher Zeitform sie jeweils stehen und in welcher Person sie gebraucht werden. Beispiele sind etwa beginnen und bestehen. Hier verändert sich bei der Beugung der infiniten Form auch die Stammform:

    • ich beginne, ich begann, ich habe begonnen, begannt ihr auch mit der Überschrift?
    • sie besteht, sie bestand, sie hat bestanden, bestandet ihr auf pünktliche Lieferung?

    Wann aber heißt es nun bestehe, wann bestände und wann bestünde? In welchen Fällen wird beginne verwendet, in welchen begann und wann begönne? Wer diese Fragen zufriedenstellend beantworten will, muss noch ein bisschen tiefer in die deutsche Grammatik eintauchen. Dabei ist zunächst die Unterscheidung zwischen Indikativ und Konjunktiv (I und II) notwendig.

    Wann schreibt man bestehe, wann bestände und wann bestünde?

    Man unterscheidet zunächst allgemein zwischen Indikativ und Konjunktiv. Während der Indikativ für die Darstellung von tatsächlichem Geschehen verwendet wird und als Normalmodus für Texte gilt, wird der Konjunktiv II dann verwendet, wenn die Aussage oder Frage eine Möglichkeit beinhaltet. Aus diesem Grund wird er auch Möglichkeitsform genannt. Der Konjunktiv I hingegen wird für die indirekte Rede verwendet.  

    Ein Beispiel für diese Unterscheidung bei regelmäßigen Verben:

    • Die Angestellte kommt zu spät zur Arbeit. (tatsächliches Geschehen, Indikativ)
    • Mit dem Auto würde die Angestellte nicht zu spät zur Arbeit kommen. (Möglichkeitsform, Konjunktiv II, der sich häufig aus dem Hilfsverb werden und dem Infinitiv zusammensetzt)

    Im Fall des unregelmäßigen Verbs bestehen würden sich jedoch folgende Varianten des Infinitivs ergeben: 

    • Sie besteht auf die Begleichung der Rechnung innerhalb von 14 Tagen. (Indikativ)
    • Sollte die Ware heute noch ausgeliefert werden, bestände (oder bestünde) sie auf die Begleichung der Rechnung innerhalb von 14 Tagen.
    • Bestandet ihr auch auf eine zielführende Besprechung?

    Duden: bestände und bestünde geht beides

    Zwischen den Worten bestände und bestünde macht der Duden keinen Unterschied. Beide Verbformen bestände und bestünde haben demnach dieselbe Bedeutung und können in diesem Fall auch beide verwendet werden. Dieselben Regeln gelten im Übrigen auch für das Verb fortbestehen/fortbestanden

    Der Konjunktiv I kommt wie erwähnt bei der indirekten Rede zum Einsatz. Hier gibt es wiederum Unterschiede, bei denen ebenfalls Zeitformen eine Rolle spielen. Die indirekte Rede bezeichnet zunächst eine Aussage oder Frage, die ein anderer getroffen hat und über die berichtet wird. Sie ist im Büroalltag unabdingbar, wenn sich bei der Korrespondenz auf Aussagen anderer bezogen wird. Auf diese Weise kann der Empfänger des Schreibens klar erkennen, ob es sich um die Meinung des Verfassers der E-Mail handelt oder um die Meinung eines anderen. Dabei steht die indirekte Rede immer in derselben Zeitform wie die jeweilige direkte Rede. 

    Zwei Beispiele für die richtige Anwendung der indirekten Rede bei regelmäßigen Verben

    • Chef: „Es handelt sich um einen Großauftrag.“ (Präsens)

    Indirekte Rede im Präsens: „Mein Chef sagt, dass es sich um einen Großauftrag handele.“ (Präsens, Konjunktiv I)

    • Chef: „Der Kunde hat auch im letzten Jahr nicht gezahlt.“ (Perfekt)

    Indirekte Rede im Konjunktiv I des Perfekts: Mein Chef glaubt, der Kunde habe auch im letzten Jahr nicht gezahlt

    Im Fall des Verbs bestehen (oder auch fortbestehen) muss die indirekte Rede demnach folgendermaßen formuliert werden: 

    • Chef: „Es besteht noch Hoffnung auf weitere Großaufträge.“ (Präsens)

    Indirekte Rede im Konjunktiv I, Präsens): Mein Chef ist sicher, dass noch Hoffnung auf weitere Großaufträge bestehe.

    • Chef gestern: „Möglicherweise bestände/bestünde die Möglichkeit für ein Meeting.“ (Konjunktiv II, Möglichkeitsform)

    Indirekte Rede (Präteritum, Möglichkeitsform): Mein Chef meinte gestern, dass die Möglichkeit für ein Meeting bestände/bestünde.

    • Chef: „Wahrscheinlich hat nie eine Chance bestanden.“ (Perfekt, abgeschlossene Vergangenheit)

    Indirekte Rede: Der Chef ist sicher, dass nie eine Chance bestanden habe

    Bei der Bildung unregelmäßiger Verben im Konjunktiv  in den weiteren Zeitformen Futur und Plusquamperfekt sind für ein tadelloses Schreiben ebenfalls die Grammatik-Regeln zu beachten. Während das Futur eine Zeitform ist, die auf Zukünftiges blickt, ist unter dem Plusquamperfekt (vollendete Vergangenheit) die sogenannte Vorzeitigkeit im Verhältnis zu etwas Vergangenem zu verstehen.

    Auch dafür zunächst ein Beispiel

    • Hattet ihr bereits die E-Mail geschrieben, als plötzlich die Absage kam?“ (Plusquamperfekt)
    • Ihr werdet die Texte sicher bis morgen schaffen. (Futur)

    Weil die Fertigstellung des Briefs abgeschlossen (vollendet) war, bevor die Absage kam, wird in diesem Beispiel das Plusquamperfekt von haben – „hatte“ verwendet, welches zeitlich vor „haben“ liegt. Beim unregelmäßigen Verb bestehen wird in der 1. Und 3. Person ebenfalls „hatte“ plus Infinitiv verwendet. Das gilt auch für das Futur I, welches aus „werden“ plus Infinitiv gebildet wird.

    Muss der Konjunktiv gebildet werden, wird im Plusquamperfekt stattdessen „hätte“ und im Futur „würde“ plus Infinitiv verwendet werden:

    • „Er meinte, unter anderen Bedingungen hätte er das Abitur bestanden.“
    • „Er meinte, den Eignungstest kommende Woche würde er nicht bestehen.“

    Der Vollständigkeit halber: Der Imperativ - die Befehlsform - für das Verb bestehen wird nur selten verwendet, ist in der geschäftlichen Korrespondenz aber manchmal notwendig.

    Hier die richtige Form:

    Bestehn/Bestehen Sie auf die Zusendung einwandfreier Ware! – beide Formen sind zwar richtig, gängig ist jedoch die Form mit zwei –e. Nicht üblich sind auch Formen wie bestandet und bestehet, obwohl sie tatsächlich korrekte Beugungen des Verbs bestehen sind: 

    • „Ich weiß, ihr bestandet das Abitur mit Bestnote.“
    • Ihr sagtet, ihr bestehet das Abitur mit Bestnote.“

    Dieser Beitrag enthält Formulierungsideen von Claudia Marbach.

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