Planen Sie jetzt schon die Weihnachtsgeschenke.
Planen Sie jetzt schon die Weihnachtsgeschenke. © Ricardo Algár/AdobeStock

Schöner schenken: Give-aways zu Weihnachten

Auch wenn das Jahresende noch in der Ferne liegt, ist die Planung von Geschenken für Beleg- und Kundschaft bereits wieder auf unserer To-do-Liste. working@office gibt Inspiration, zeigt Vor- und Nachteile von Präsenten und benennt steuerliche Besonderheiten.

Alle Jahre wieder sind Weihnachtsgeschenke für Kunden und Mitarbeitende bedeutsam. Grundsätzlich sind moderne Weihnachtsgeschenke sehr vielseitig geworden. Längst gehören auch technische Alltagshelfer oder leckere Goodies zur „schönsten Zeit des Jahres“. Wer es weniger klassisch mag, kann auch gut und gerne einmal an USB-Sticks oder an eine antivirale Software für seinen Geschäftspartner oder Mitarbeitenden denken.

Oder wie wäre es mit gefriergetrockneten Beeren, pikanten Knabbererbsen oder einem Mix aus Ingwershots und Hafercrunch für das Frühstück? Auch ein Taschenkalender in den Lieblingstönen mit Namenswidmung kann schnell ein Lächeln ins Gesicht zaubern.

Evergreens schenken geht immer – aber wie genau?

Doch bleiben wir zunächst bei den weihnachtlichen Evergreens, die immer gehen und die viele nicht mehr missen möchten: Gerade ein essbarer Adventskalender vereint viele Vorteile, wie die Firma Niederegger als Geheimtipp empfiehlt: „Der Trend geht deutlich hin zu mehr Wertigkeit und Individualität bei Firmengeschenken. Daher sollte man auf hochwertige Präsentkisten mit einem Mix aus Premiumprodukten zurückgreifen. Oder einen Namen in Marzipan eingravieren lassen“, nennt Jan Fock, Leiter der B2B-Abteilung der Firma Niederegger moderne Kriterien für Weihnachtsgeschenke.

Wer sich an ein Traditionsunternehmen mit gut ausgebautem Onlineversand wendet, kann bei einem Sortiment von häufig über 300 Artikeln unter vielen namhaften Produkten wählen. Damit das Geschenk aber wirklich durchdacht und wertschätzend wirkt, sollte unbedingt in Erfahrung gebracht werden, welche Art der Ausführung beim Beschenkten am ehesten Freude auslöst: Ist die Mitarbeiterin eine Veganerin und bevorzugt vegane Leckereien? Ist der Geschäftskunde dem Marzipan eher abgeneigt? Hier ist auch eine sorgsame Nachfrage bei der Assistenz nicht verkehrt, um eine Allergie auf Inhaltsstoffe auszuschließen.

Bei Unsicherheit: lieber Mixpräsente kaufen

Viele Unternehmen wählen aus diesem Grund lieber einen Präsentkorb mit diversen Kleingrößen. Das bekannte Familienunternehmen Niederegger in Lübeck bietet bereits hochwertige kleine Packungen an, die unter vier Euro liegen, bis hin zu individuell gestaltbaren Marzipan-Motiven von 50 bis 1 000 Gramm. Das Gute an solch handwerklichen Traditionsfirmen ist, dass sie oft abhängig von der Bestellmenge günstige Möglichkeiten wie individualisierte Aufleger anbieten. So betont Jan Fock, dass die Geschenke mit Banderolen, Dosen oder Schubern eigens individualisiert werden können: „Gern genommen werden bei uns die Torten mit individuellem Aufleger aus Marzipan oder die Adventskalender, mit denen das individuelle Logo mit Text einer Firma den Beschenkten täglich begleiten“, so Fock.

Gerade Adventskalender ermöglichen in der Regel ein spannendes Ensemble aus ganz verschiedenen Sortimentsartikeln und sind insofern zu den Mixpräsenten zu zählen.

Merchandising-Firmen mit Onlineversand – ja oder nein?

Doch bei Weihnachtsgeschenken sollte man nicht nur an hochwertige Traditionsfirmen denken. Auch Merchandising-Firmen wie Brandible.de, IGO-werbeartikel.de oder Emmamerch.de bieten eine Vielzahl an Kunden- und Mitarbeiterpräsenten: von Stofftaschen und Rolltop-Rucksäcken über Laptoptaschen bis hin zu Kaffeeliebhaber-Sets oder Wärmflaschen mit ansprechendem Design. Auch Sonnenliegen, edle Feuerzeuge, schöne Notizbücher oder USB-Sticks und Sonnenbrillen werden hier oft zum Kauf in großer Zahl samt eines bedruckbaren Logos angeboten.

Hier muss jedoch bedacht werden, dass die Produkte zwar bequem nach Stückpreis, Liefermenge, Produktsorte oder Farbe gefiltert werden können und oft bereits binnen einer Woche geliefert werden – doch bei Merchandising-Firmen übernimmt in der Regel der Belieferte den Einzelversand. Im besten Falle kann man mit der Großbestellung noch Einzelverpackungen hinzubestellen. Das Einpacken und die Adressierung sowie die Organisation des Versands übernehmen solche Merchandising-Firmen allerdings in der Regel nicht.

Das merkt auch die Firma Niederegger an: „In unserem Fall erhalten wir von unseren Kunden eine Adressliste. Diese arbeiten wir dann für ihn ab – samt eigener Einleger oder der Postkarten, die uns die Firma bereits bedruckt und beschrieben zum Beilegen liefert“, sagt Jan Fock. Die gewünschte Grußkarte an jeden Einzelnen würde also der Dienstleister beilegen, das Geschenk versandfertig machen und anstelle des Auftraggebenden zur Post bringen.

Besteuerung von Geschenken beachten

Auch um im Jahr 2024 seine Kunden- und Mitarbeitergeschenke absetzen zu können, sind Feinheiten zu beachten. Bei Kundengeschenken können pro Jahr und Person bis zu 50 Euro geltend gemacht werden, bei Mitarbeitergeschenken bis zu 60 Euro. Wurde derselbe Kunde bereits zu Ostern beschenkt und soll nun noch ein Weihnachtspräsent erhalten, darf das Ostergeschenk beispielsweise 20 Euro kosten und das Weihnachtsgeschenk 30 Euro.

Geschenke, die ausschließlich betrieblich genutzt werden, sind ausgenommen. Es muss sich jedoch um unentgeltliche Zuwendungen handeln. Auch Blumen, Theater- oder Benefizkonzertkarten sind abzugsfähig. Ebenso wie Charity-Geschenke: Hier gibt es zwei Arten von wohltätigen Geschenken. Solche, die man real benutzen kann, also etwa ein Basecap, von dessen Teilerlös ein bestimmtes Projekt finanziert wird. Oder aber man schenkt etwa ein „Gemüsefeld“, indem der Beschenkende seinem Mitarbeiter oder Geschäftspartner ein Billet im Wert von 70 Euro kauft. Der Beschenkte weiß durch eine Projektbeschreibung auf dem Billet, dass er damit einer Frauengruppe in einem Entwicklungsland ein Gemüsebeet finanziert hat. Samt Schulung, Werkzeug und Saatgut. Nicht als Geschenke gelten allerdings: Kulanzleistungen, Rabatte, Preise, Preisausschreiben, Gutschriften, Spargeschenkgutscheine, Sponsoringleistungen, Trinkgelder, Warenproben oder Werbeartikel.


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